FlexWays Möbeltaxi GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der FlexWays Möbeltaxi GmbH und ihren Auftraggebern über Umzüge, Transporte, Montage-, Pack-, Lager-, Entrümpelungs- und vereinbarte Zusatzleistungen.
Maßgeblich sind das individuell erstellte Angebot, die Auftragsbestätigung und die darin konkret beschriebenen Leistungen.
2. Angebot und Vertragsschluss
Anfragen über die Website sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine eindeutig bestätigte Beauftragung zustande.
Ein Festpreis gilt für den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang und die vom Auftraggeber mitgeteilten Bedingungen. Änderungen des Umfangs werden vor Ausführung abgestimmt.
3. Angaben und Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber informiert uns rechtzeitig und vollständig über alle Umstände, die für die Durchführung wichtig sind.
- Vollständige Abhol- und Zieladresse, Etagen, Aufzüge und Zugangswege
- Umfang, Anzahl und Besonderheiten des Transportguts
- Schwere, empfindliche oder besonders wertvolle Gegenstände
- Benötigte Genehmigungen, Halteverbotszonen und vereinbarte Termine
- Gefahrstoffe oder Gegenstände, deren Beförderung gesetzlich eingeschränkt ist
4. Leistungsumfang und Zusatzleistungen
Wir führen die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers aus. Nicht im Angebot enthaltene oder nachträglich gewünschte Leistungen werden nur nach Abstimmung zusätzlich berechnet.
Elektro-, Gas-, Wasser- und sonstige Installationsarbeiten werden nur ausgeführt, wenn sie ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig sind.
5. Verpackung und Transportsicherung
Vom Auftraggeber selbst verpackte Gegenstände müssen transportsicher verpackt sein. Für Waschmaschinen und andere Geräte sind vorhandene Transportsicherungen bereitzustellen.
Wertgegenstände, Dokumente, Bargeld, Schmuck, Pflanzen, Tiere sowie besonders empfindliche Gegenstände müssen vor Vertragsschluss ausdrücklich benannt werden.
6. Termine, Rücktritt und Stornierung
Terminänderungen oder Stornierungen sind so früh wie möglich in Textform mitzuteilen. Ob und in welcher Höhe Kosten entstehen, richtet sich nach dem Zeitpunkt, bereits erbrachten Leistungen, reservierten Kapazitäten und den gesetzlichen Vorschriften. Konkrete Vereinbarungen in Angebot oder Auftragsbestätigung gehen vor.
7. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung und Zahlungsweise ergeben sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Zusatzleistungen werden nur berechnet, wenn sie beauftragt oder durch nicht mitgeteilte Umstände erforderlich und mit dem Auftraggeber abgestimmt wurden.
8. Haftung und Schadensanzeige
Für Umzugstransporte gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen, insbesondere die §§ 451 ff. HGB. Erkennbare Schäden oder Verluste sollen unmittelbar bei Ablieferung dokumentiert und angezeigt werden; verdeckte Schäden sind innerhalb der gesetzlichen Fristen in Textform mitzuteilen.
Eine weitergehende Transportversicherung für besonders wertvolle Gegenstände kann vor Auftragserteilung besprochen werden.
9. Einlagerung
Bei vereinbarter Einlagerung werden Dauer, Umfang, Zugang, Vergütung sowie An- und Auslieferung im Angebot oder Lagervertrag geregelt. Gesetzliche Lagerbedingungen und besondere Vereinbarungen bleiben unberührt.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt.
Stand: September 2026. Kontakt für Vertragsfragen: mobeltaxi@umzug-muc.de.